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   BGH, 07.05.1997 - 1 StR 638/96   

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BGH, 07.05.1997 - 1 StR 638/96 (https://dejure.org/1997,7202)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1997 - 1 StR 638/96 (https://dejure.org/1997,7202)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - 1 StR 638/96 (https://dejure.org/1997,7202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Untreuetatbestand, wenn der Angeklagte als Nachlasspfleger aufgrund von steuerberatenden und rechtsberatenden Leistungen zivilrechtliche Aufwendungsersatzansprüche erworben hat - Nachteilszufügung durch die Verschleierung des wahren Verwendungszwecks von Entnahmen aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - 1 StR 638/96
    Untreue ist hier nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte möglicherweise während seiner Tätigkeit als Nachlaßpfleger aufgrund von Steuer- und rechtsberatenden Leistungen Aufwendungsersatzansprüche erwarb, die er nach den §§ 1835 Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit den §§ 1915 Abs. 1, 1960, 1962 BGB neben seiner Pflegervergütung gesondert hätte in Rechnung stellen und dem Nachlaß ohne Einschaltung des Nachlaßgerichts entnehmen können (dazu BVerfGE 54, 251, 274 ff; Diederichsen in Palandt, BGB 56. Aufl. § 1835 Rdn. 2 und 18 mit Hinweis auf KG in JW 1935, 546 und in OLG 18, 299; Damrau in Soergel, BGB 12. Aufl. § 1835 Rdn. 19; BayObLG FamRZ 1989, 433 und 1119; 1991, 861; OLG Köln NJW 1967, 2408).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - 1 StR 638/96
    Der neue Tatrichter wird bei der Begründung der neu festzusetzenden Strafen und der Darlegung, inwieweit sich dabei die schon vom ersten Tatrichter angesprochenen ungewöhnlichen Verfahrensverzögerungen jeweils auf die Strafhöhe ausgewirkt haben, die Maßstäbe zu berücksichtigen haben, die das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Überprüfbarkeit dieser besonderen Kompensation aufgestellt hat (vgl. dazu BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]; 1992, 2472; 1993, 3254; 1995, 1277, jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, 378, und BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses des 2. Senats vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - 1 StR 638/96
    Der neue Tatrichter wird bei der Begründung der neu festzusetzenden Strafen und der Darlegung, inwieweit sich dabei die schon vom ersten Tatrichter angesprochenen ungewöhnlichen Verfahrensverzögerungen jeweils auf die Strafhöhe ausgewirkt haben, die Maßstäbe zu berücksichtigen haben, die das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Überprüfbarkeit dieser besonderen Kompensation aufgestellt hat (vgl. dazu BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]; 1992, 2472; 1993, 3254; 1995, 1277, jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, 378, und BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses des 2. Senats vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -).
  • BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91

    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - 1 StR 638/96
    Der neue Tatrichter wird bei der Begründung der neu festzusetzenden Strafen und der Darlegung, inwieweit sich dabei die schon vom ersten Tatrichter angesprochenen ungewöhnlichen Verfahrensverzögerungen jeweils auf die Strafhöhe ausgewirkt haben, die Maßstäbe zu berücksichtigen haben, die das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Überprüfbarkeit dieser besonderen Kompensation aufgestellt hat (vgl. dazu BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]; 1992, 2472; 1993, 3254; 1995, 1277, jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, 378, und BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses des 2. Senats vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -).
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - 1 StR 638/96
    Der neue Tatrichter wird bei der Begründung der neu festzusetzenden Strafen und der Darlegung, inwieweit sich dabei die schon vom ersten Tatrichter angesprochenen ungewöhnlichen Verfahrensverzögerungen jeweils auf die Strafhöhe ausgewirkt haben, die Maßstäbe zu berücksichtigen haben, die das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Überprüfbarkeit dieser besonderen Kompensation aufgestellt hat (vgl. dazu BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]; 1992, 2472; 1993, 3254; 1995, 1277, jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, 378, und BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses des 2. Senats vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - 1 StR 638/96
    Der neue Tatrichter wird bei der Begründung der neu festzusetzenden Strafen und der Darlegung, inwieweit sich dabei die schon vom ersten Tatrichter angesprochenen ungewöhnlichen Verfahrensverzögerungen jeweils auf die Strafhöhe ausgewirkt haben, die Maßstäbe zu berücksichtigen haben, die das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Überprüfbarkeit dieser besonderen Kompensation aufgestellt hat (vgl. dazu BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]; 1992, 2472; 1993, 3254; 1995, 1277, jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, 378, und BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses des 2. Senats vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -).
  • BayObLG, 08.09.1988 - BReg. 3 Z 81/88

    Vergütung eines Berufsvormunds

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - 1 StR 638/96
    Untreue ist hier nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte möglicherweise während seiner Tätigkeit als Nachlaßpfleger aufgrund von Steuer- und rechtsberatenden Leistungen Aufwendungsersatzansprüche erwarb, die er nach den §§ 1835 Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit den §§ 1915 Abs. 1, 1960, 1962 BGB neben seiner Pflegervergütung gesondert hätte in Rechnung stellen und dem Nachlaß ohne Einschaltung des Nachlaßgerichts entnehmen können (dazu BVerfGE 54, 251, 274 ff; Diederichsen in Palandt, BGB 56. Aufl. § 1835 Rdn. 2 und 18 mit Hinweis auf KG in JW 1935, 546 und in OLG 18, 299; Damrau in Soergel, BGB 12. Aufl. § 1835 Rdn. 19; BayObLG FamRZ 1989, 433 und 1119; 1991, 861; OLG Köln NJW 1967, 2408).
  • VGH Bayern, 28.06.2017 - 16a D 15.1484

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue

    Eine Untreue wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Beklagte ggf. Ansprüche auf Beihilfeleistungen oder Reisekostenerstattung bzw. auf entsprechende Vorschüsse (Abschlagszahlungen) geltend machen hätte können (BVerwG, U.v. 15.8.1989 a.a.O. Rn. 12; siehe auch BGH, U.v. 7.5.1997 - 1 StR 638/96 - juris Rn. 9).
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